Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW GO NRW § 106 (weggefallen) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 106 GO NRW ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 01.01.2026 zuerst so gesehen haben. 11. Teil:Wirtschaftliche Betätigungund nichtwirtschaftliche Betätigung